Erinnerung
Maskenpflicht geändert und verschärft:
Ab 22.02.2021 gilt folgende Regelung:
•Es gilt eine Maskenpflicht in der gesamten Schule. Die Maskenpflicht gilt also auch auf dem Schulhof, in den Gängen, im Klassenraum und am Sitzplatz während des Unterrichts.
•Einzige Ausnahmen: Während der Frühstückpause und in der OGS beim Mittagessen darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.
•Die Kinder sollten eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen. Das kann eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte keine Maske passen, so kann auch eine Alltagsmaske getragen werden.
•Es gilt weiterhin ein Betretungsverbot der Schule für Erwachsene, die nicht dringende Aufgaben in der Schule zu erledigen haben. Bei notwendigen Ausnahmen müssen Erwachsene eine FFP2-Maske tragen.
•Denken Sie bitte daran, ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben –gerade wenn es auch in der Betreuung ist.
•Kindern, die ohne Maske in die Schule kommen, muss ich das Betreten der Schule verweigern.
Di.,16.02.2021
Neue Regelungen für den Schulbetrieb ab 22.02.2021
Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte!
Es ist wieder soweit!
In NRW kehren unsere Grundschüler ab dem 22. Februar 2021 aus dem Distanzunterricht zurück in die Schule - zumindest teilweise.
Vorgesehen ist hierfür ein Wechselmodell
aus Präsenz- und Distanzunterricht.
Hier nun die Einzelheiten:
Über die Gruppenzusammensetzungen werden Sie zeitnah in der 7. KW. durch die Klassenlehrkraft informiert.
Die Busse fahren zu den üblichen Zeiten, auch nach der 5. und 6. Stunde.
Die jeweilige Klassenlehrkraft unterrichtet sowohl die A- als auch die B- Gruppe einer Klasse in den Kernlehrfächern.
Die Schülerinnen- und Schüler der Gruppe A erhalten in der
8. KW. (22.-26.02.21) Präsenzunterricht (in der Schule) montags und donnerstags, dienstags und freitags haben sie Distanzunterricht (zu Hause).
Die Schülerinnen- und Schüler Gruppe B erhalten in der oben angegebenen Woche Präsenzunterricht dienstags und freitags, Distanzunterricht haben sie montags und donnerstags.
Mittwochs ist für alle Schülerinnen- und Schüler Distanzunterricht.
Das beschriebene Intervallmodell gilt für die nachfolgenden Wochen bis zu den Osterferien, also ebenso in der:
9. KW. (01.-05.03.21); 10. KW. (08.-12.03.21);
11. KW. (15.-19.03.21) und 12. KW. (22.-26.03.21).
Danach sind Osterferien von Mo.,29.03. – Sa.,10.04.21).
Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden.
Sport wird in den Schulalltag (Unterrichtszeiten und Pausen mit inbegriffen) sowie in die häusliche Umgebung beim Distanzlernen integriert.
ZU SCHULBEGINN STELLEN SICH DIE SCHÜLERINNEN- UND SCHÜLER AN DEN AUFSTELLPUNKTEN MIT ABSTAND AUF. DIE JEWEILIGE KLASSENLEHRKRAFT HOLT DIE KINDER DORT AB.
Die wohl bekannten und eingeübten Hygieneregeln sind
standardmäßig weiterhin täglich anzuwenden.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Beyer, Rektorin
Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums,
bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.
Die Aufgaben für den Distanzunterricht erhalten Sie als Eltern zeitnah von den Klassenlehrerinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Beyer, Rektorin