Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten
an der GGS Müllenbach
ab Mittwoch, den 12.08.2020
Liebe Eltern!
Schulalltag
für unsere Schulkinder bedeutet nun in Kürze:
- Die Kinder der Klassen 2a und 2b betreten den Schulhof
mit Mund-Nasenschutz um 07:45 Uhr, um sich die Hände zu waschen, gehen dann in ihre Klasse und setzen sich auf den für sie vorgegebenen festen Sitzplatz. Dort können sie den
Mund-Nasenschutz abnehmen und folgen weiterhin den Anweisungen der Lehrperson.
- Für die Kinder der Klassen 1a und 1b gilt derselbe
Verfahrensablauf beim Eintreten ins Schulgelände, wie bei den Zweitklässlern. Sie sollen den Schulhof aber erst ab 07:50 Uhr betreten.
- Gleiches gilt für die Klassen 3a und 3b sowie 4a und
4b.
- Die Kinder der Klassen 3a und 3b betreten den Schulhof
ab 07:55 Uhr und die Kinder der Klassen 4a und 4b ab 8:00 Uhr.
- Der Unterricht beginnt für alle um 08.05 Uhr und endet nach dem
regulären Klassenstundenplan.
- Die Buskinder aus unterschiedlichen Jahrgangsstufen betreten den
Schulhof, dürfen sofort Händewaschen und in die eigene Klasse gehen.
- Die Klassenverbände verbringen die
Unterrichtszeit hauptsächlich gemeinsam mit ihrer Klassenlehrerin in ihrem Klassenraum.
- Es gilt weiterhin
das Abstandsgebot und das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulhof, in den Pausen und im Gebäude. Auf dem Sitzplatz in der Klasse kann die Maske abgenommen
werden.
- Wie bisher sollen Dritte, also auch
Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten.
- Die Anwesenheit sowie die jeweilige
Gruppenzusammensetzung wird dokumentiert, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.
- Durch die Nutzung fest zugewiesener
Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich.
Auf eine regelmäßige
Durchlüftung wird geachtet. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb.
- Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle
Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Falls Distanzunterricht stattfinden sollte, fließen die in dieser Zeit erbrachten Leistungen mit in die
Gesamtbewertung ein.
- Die Erziehungsberechtigten achten sehr darauf, dass die Kinder vor dem
Schulbesuch keine Krankheitssymptome allgemeiner Art sowie keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.
Bleiben Sie
gesund!
Susanne Beyer, Rektorin