Verhaltensregeln auf dem Schulgelände und im Gebäude
bei
Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen, Erbrechen, Durchfall) muss das Kind auf jeden Fall
zu Hause bleiben; telefonische Abmeldung im Sekretariat bis 7:45 Uhr
stellt die
Lehrkraft während des Schulvormittags Krankheitszeichen bei einem Kind fest, werden Erziehungsberechtigte sofort benachrichtigt und das Kind muss abgeholt werden
Gespräch mit dem
Kind zu Hause darüber, dass es immer mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten soll, außer innerhalb der Klasse
das Kind daran
erinnern, dass es mit den Händen nicht in sein Gesicht, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase, fassen soll
dem Kind deutlich
machen, dass Berührungen zu anderen Personen, Umarmungen und Händeschütteln nicht erlaubt sind
gründliche Händehygienemit dem Kind einüben
Händewaschen mit
Seife für 20 – 30 Sekunden oder
Händedesinfektion
Händehygiene wird
beim Eintreffen im oder vor dem Klassenraum praktiziert, sowie nach dem einzeln durchgeführten Toilettengang
Türklinken
möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen
Husten-
und Niesetikettedem Kind erläutern und es erinnern diese einzuhalten
Kinder und
Lehrkräfte tragen beim Betreten des Schulgeländes und auf dem Weg ins Klassenzimmer einen Mund-Nasen-Schutz (dieser wird vom Schulträger gestellt, das Mitbringen eigener Bedeckungen
für Mund und Nase ist ebenfalls erlaubt). Dies gilt auch beim Verlassen des Klassenraumes, um den Heimweg anzutreten. Im Klassenzimmer selbst ist der Mundschutz abzulegen und in einem geeigneten
Behältnis aufzubewahren.
das Eintreffen und Verlassen des Schulgeländes sowie -gebäudes
(Klassenzimmer) erfolgt von der Schülerschaft einzeln und nacheinander unter Wahrung des Abstandsgebots, Aufsicht durch das Lehrpersonal
und Wegmarkierungen geben Orientierung vor