GGS Müllenbach
GGS Müllenbach

 

                         Die Mitbestimmungsgremien in der Schule

 

                     (Schulgesetz Nordrhein-Westfalen §§ 65, 72, 73)

 

 

Klassenpflegschaft  (beratendes Gremium)

 

Zusammensetzung: Alle Eltern einer Klasse    

Aufgaben:

- Information und Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse

- Informationsaustausch über dieUnterrichtsinhalte

- „dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern"

- wählt den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter          

 

        

Schulpflegschaft     (beratendes Gremium)

 

Zusammensetzung: alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter         

Aufgaben:

- Vertretung der Elterninteressen bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit

- Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule

- Anträge an die Schulkonferenz

- Wählt die  Mitglieder der Schulkonferenz

 

 

Schulkonferenz    (entscheidendes Gremium)

 

Zusammensetzung:  3 Elternvertreter, 3 Lehrervertreter, Schulleitung

Aufgaben:

- Beratung und Vermittlung in wichtigen Angelegenheiten der Schule

- Anregungen an Schulträger und Schulaufsichtsbehörde

- Entscheidungen über u.a. Schulprogramm, Qualitätssicherung, Kooperationen, bewegliche Ferientage, Ganztagsangebote, Organisation der Eingangsphase, Gemeinsamer Unterricht,    Einführung von Lernmitteln/Etat, evtl. nötige Grundsätze zum Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten, Wahl des Schulleiters, Mitwirkung beim Schulträger, Schulordnung

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