Die Mitbestimmungsgremien in der Schule
(Schulgesetz Nordrhein-Westfalen §§ 65, 72, 73)
Klassenpflegschaft (beratendes Gremium)
Zusammensetzung: Alle Eltern einer Klasse
Aufgaben:
- Information und Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse
- Informationsaustausch über dieUnterrichtsinhalte
- „dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern"
- wählt den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter
Schulpflegschaft (beratendes Gremium)
Zusammensetzung: alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter
Aufgaben:
- Vertretung der Elterninteressen bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule
- Anträge an die Schulkonferenz
- Wählt die Mitglieder der Schulkonferenz
Schulkonferenz (entscheidendes Gremium)
Zusammensetzung: 3
Elternvertreter, 3 Lehrervertreter, Schulleitung
Aufgaben:
- Beratung und Vermittlung in wichtigen Angelegenheiten der Schule
- Anregungen an Schulträger und Schulaufsichtsbehörde
- Entscheidungen über u.a. Schulprogramm, Qualitätssicherung, Kooperationen, bewegliche Ferientage, Ganztagsangebote, Organisation der Eingangsphase, Gemeinsamer Unterricht, Einführung von Lernmitteln/Etat, evtl. nötige Grundsätze zum Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten, Wahl des Schulleiters, Mitwirkung beim Schulträger, Schulordnung